Samstag, 27. Februar 2010

Deutsches Ausländerrecht



Es gibt im Moment, global, 33 Kriege auf dem Planete. Trotzdem erteilt Deutschland pro Jahr nur in 250 Fällen Asyl. (Quelle: Wikipedia über den Asymkompromiss.) Sollte man Tatsächlich Asyl erhalten haben, dann darf man den (zentral zugewiesenen) Landkreis nur mit schriftlicher Genehmigung der Ausländerbehörde verlassen. Im Video oben sieht man, dass viele ausgewiesen werden, die seit über 8 Jahren in Deutschland leben. In Deutschland geborene Kinder, die nie in ihrem "Heimatland" waren, werden mitabgeschoben.

Das Ausländergesetz wurde 1992 im "Asylkompromiss" verschärft, weil es zu viele Ausländer gab. Zu viel heißt: 700.000, also 1 % der Bevölkerung.

Ich verstehe nicht, wieso man nach 8 Jahren nicht automatisch und diskussionslos die Staatsbürgerschaft bekommt. Oder, warum in Deutschland geborene Kinder nicht die Staatsbürgerschaft erhalten. Die Staatsbürgerschaft ist keine Klubzugehörigkeit.

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