Sonntag, 2. Mai 2010

Der Bundesgerichtshof und das Internet

Der Bundesgerichtshof entscheidet, dass Google's Benutzung von Vorschaubildern kein Verstoß gegen das deutsche Urheberrecht darstellt, weil ja jeder auf seine Seite schreiben kann, dass er nicht will, dass Google die Bilder nicht verwenden soll.

Ist das eine krasse Umkehr der Normalsituation, eine Ausnahme, die nur für Google gilt? Ja, natürlich!

Ich kann mir gut vorstellen, wie die Richter dasaßen, und den Fall berieten. Das lief ungefähr so:


Richter 1
Hmm, das ist wohl ne URV (Urheberrechtsverletzung, hein?
Anderer Richter
Ja.
Richter 1
Aber wenn wir das jetzt so entscheiden, wies im Gesetz steht, gibts in Deutschland bald keine Suchmaschinen mehr, und das versammelte Ausland wird zwei Monate pausenlos uns auslachen.
Anderer Richter
Ja.
Richter 1
Ach, weißt du was, … eigentlich war das ja gar keine Urheberrechtsverletzung!
Anderer Richter
Ok.

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