Sonntag, 20. September 2009

Ich werde zu Mill's Papagei

Das gefährliche daran, Mill zu verteidigen ist, dass niemand es gewohnt ist, dass man Freiheit ihrer selbst wegen verteidigt. Das Recht, irgendwas zu tun, wird gewöhnlich verteidigt, indem man erklärt, wie gut es ist, dieses etwas zu tun. Lustigerweise schreibt Mill selbst genau das. Es hat sich nichts geändert.

Ich bin ein wenig enttäuscht von mir selbst, dass ich John Stuart Mill seit erst so kurzer Zeit kenne. Aber mein Gymnasium darf man gern mitbeschimpfen: Statt den großen Fragen der Menschheit nachzugehen hat man uns mit Gottfried Keller gequält.

Freitag, 18. September 2009

Rechtsradikale darf man nicht ausgrenzen

Die demokratischen Parteien betrachten Rechte und Rechtsradikale als unberührbar. Das ist gefährlich für die Freiheit.

Im lawblog wird von Florian Holzhauer gerade die Piratenpartei scharf dafür kritisiert, sich nicht deutlich von den Rechten distanziert zu haben, sondern ihnen stattdessen trotzdem Fragebögen beantworten. Ich möchte dem Lawblog antworten.

Die Frage nach Freiheit in einer Demokratie ist immer: wieviel darf die Mehrheit der Minderheit vorschreiben? Und die schärfste Waffe, die eine Gesellschaft hat, ist der gesellschaftliche Zwang. Sie ist am gefährlichsten, weil man davor am wenigsten fliehen kann.

Man muss, der Freiheit zu liebe, andere respektvoll behandeln. Alle. Natürlich darf man Leute vermeiden, wenn es einen glücklicher macht, aber es ist zutiefst unmoralisch, anderen die eigene Meinung aufzuzwängen – oder den eigenen Lebensstil – indem man sie ansonsten ausgrenzt. Oder, sogar transitiv Leute ausgrenzt, die nicht auch ausgrenzen.

Das sind nicht meien Gedanken. Das sind die von John Stuart Mill. Geschrieben vor der Zeit Bismarcks. Kann man jedem empfehlen: On Liberty.

Mittwoch, 16. September 2009

AHV/IV

Die Beiträge, die man an die schweizer Renten- und Invaliditätsversicherung (AHV/IV) zahlt, sind ziemlich wertlos, falls man Ausländer ist. Beziehen kann man sie nur in der Schweiz. Deswegen sieht das Gesetz vor, dass Ausländer, die im Ausland ausreichend versichert sind, sich befreien lassen können. (Bernische Pensionskasse, Reglement Nr. 1, Artikel 4, Absaty 1d.) Bei einem Anruf sagte man mir, dass das nur gilt, falls man VOR dem Eintritt in die Schweiz sich bereits versichert. Hätte ich das mal vorher gewusst …

Im Gesetz steht davon, soweit ich sehen kann, nichts. Ich glaube, man will mich abwimmeln. Ich frage mich gerade, wer mich da beraten kann …