Die Beiträge, die man an die schweizer Renten- und Invaliditätsversicherung (AHV/IV) zahlt, sind ziemlich wertlos, falls man Ausländer ist. Beziehen kann man sie nur in der Schweiz. Deswegen sieht das Gesetz vor, dass Ausländer, die im Ausland ausreichend versichert sind, sich befreien lassen können. (Bernische Pensionskasse, Reglement Nr. 1, Artikel 4, Absaty 1d.) Bei einem Anruf sagte man mir, dass das nur gilt, falls man VOR dem Eintritt in die Schweiz sich bereits versichert. Hätte ich das mal vorher gewusst …
Im Gesetz steht davon, soweit ich sehen kann, nichts. Ich glaube, man will mich abwimmeln. Ich frage mich gerade, wer mich da beraten kann …
Mittwoch, 16. September 2009
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.