Ist das eine krasse Umkehr der Normalsituation, eine Ausnahme, die nur für Google gilt? Ja, natürlich!
Ich kann mir gut vorstellen, wie die Richter dasaßen, und den Fall berieten. Das lief ungefähr so:
- Richter 1
- Hmm, das ist wohl ne URV (Urheberrechtsverletzung, hein?
- Anderer Richter
- Ja.
- Richter 1
- Aber wenn wir das jetzt so entscheiden, wies im Gesetz steht, gibts in Deutschland bald keine Suchmaschinen mehr, und das versammelte Ausland wird zwei Monate pausenlos uns auslachen.
- Anderer Richter
- Ja.
- Richter 1
- Ach, weißt du was, … eigentlich war das ja gar keine Urheberrechtsverletzung!
- Anderer Richter
- Ok.
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